Das Konzert von Christine wird stattfinden können! So sieht es jedenfalls aktuell aus!
Die aktuelle Corona-Lage erlaubt kulturelle Veranstaltungen unter bestimmten Bedingungen, die auch wir berücksichtigen wollen/müssen.
Wir haben deswegen unser Hygienekonzept erweitert. Jede/r Besucher/in muss ein Impfzertifikat, ein Genesungszertifikat oder ein Corona-Testzertifikat vorweisen. Ein Zertifikat muss unaufgefordert vorgezeigt werden. Ohne ein derartiges Zertifikat kann das Konzertgelände nicht betreten werden.
Impfzertifikat
Voraussetzung für die Anerkennung ist eine 2-fache Impfung mit den Impfstoffen von Biotech/Pfizer, Moderna oder Astra-Zeneca, bzw 1-fache Impfung mit Wirkstoff von Janssen/ J&J, wobei die ‚letzte‘ Impfung mindestens 14 Tage her sein muss.
Genesungszertifikat
Voraussetzung ist die Vorlage eines positiven Corona-PCR Tests, bzw. eine Quarantäne-Verfügung einer behördlichen Stelle.
Die Erkrankung muss mindestens 28 Tage bzw. maximal 6 Monate her sein. Bei längerer Zeit bedarf es einer ‚Auffrischungsimpfung‘ mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff (siehe Impfzertifikat), welche mindestens 2 Wochen vor Einlass zu dem Konzert stattgefunden haben muss.
Corona-Testzertifikat
Ein gültiger negativer PCR- bzw. Antigen-Test von einer zugelassenen Stelle, der zum Ende des jeweiligen Konzerts (19 Uhr) maximal 48 Stunden alt sein darf (Selbsttests sind nicht zulässig).
Damit sich beim Einlass die Leute nicht zu sehr knubbeln, fangen wir mit dem Einlass bereits um 16 Uhr an.
Was gibt es in Corona-Zeiten noch zu beachten? Weiterlesen











